Vertrauen durch Transparenz

Wir freuen uns, Ihnen durch die folgende Ausführung einen Einblick
in unsere vielseitigen Arbeitsabläufe und Prozesse zu bieten, um Ihnen
ein authentisches Bild unserer Arbeit zu vermitteln."

Einklappbarer Inhalt

Der Eigentümer nimmt die folgenden Aspekte wahr:

  • Wirtschaftsplan,
  • Hausgeldabrechnung,
  • Eigentümerversammlung,
  • Rundschreiben,
  • Aushänge,
  • Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage,
  • Individuelle Leistungen, wie Beratung/Information,
  • Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen.

Der Verwaltungsbeirat nimmt die folgenden Aspekte wahr:

  • Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle,
  • Belegprüfung,
  • Vorbereitung der Eigentümerversammlungen,
  • Ortstermine,
  • Beiratsgespräche,
  • Korrespondenz und Verträge,
  • Maßnahmen zur Erhaltung der Hausordnung,
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld.
  • Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Preisanfragen und Ausschreibungen.

Diese Leistungen nimmt der Eigentümer nicht wahr

KAUFMÄNNISCHE LEISTUNGEN

Verbuchen sämtlicher Geldein- und Geldausgänge,

Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen,

Bearbeiten von Lastschriftbuchungen,

Überwachen von Zahlungseingängen,

Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand,

Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten,

Rechnungskontrollen,

Anweisen und Veranlassen von Zahlungen,

Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung,

Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen,

Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung,

Erstellen der erforderlichen Meldungen an Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft,

Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen,

Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen,

Veranlassen von Heizkostenabrechnungen,

Erfassen von Verbrauchswerten (Heizöl, Wasser, Strom),

Entsprechend Lohn-/Einkommenssteuer-/Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz.

TECHNISCHE LEISTUNGEN

Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln,

Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen,

Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister,

Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen,

Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen,

Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz, Blitzschutzprüfungen,

Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen,

Vergeben/Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen,

Beauftragen von Sachverständigen,

Kennen und Beachten von z.B. DIN-Best., Landesbauordnung.

ALLGEMEINE LEISTUNGEN

Korrespondenz mit Eigentümern,

Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten,

Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung,

Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft,

Beraten von Eigentümern, Hausmeistern,

Abschluss von Verträgen,

Terminabstimmung, Saalbestellung,

Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung,

Erstellen der Beschlussniederschrift, einschl. Versenden an alle Eigentümer,

Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen,

Erstellen von Genehmigungen (Telefon, Veräußerungen),

Ausbilden von eigenem Personal u. Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister),

Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung,

Kennen und Beachten von Zwangsversteigerungen, FGG, Konkursandrohung, Nachbarschaftsrecht