Wir beschäftigen uns ausschließlich mit der professionellen Verwaltung von Wohnungseigentum (WEG-Verwaltung und Mietverwaltung). Durch enge Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern , wie z.B. Volksbank Trier Immobilien (Vermarktung) und der Fa. CoCoSoft (IT) entstehen Synergieeffekte, die es uns erlauben sämtliche Bereiche der Wohnungswirtschaft, wie Verwaltung, Vermietung, Verwertung und Entwicklung, zu umfassen und die interne Organsiation zu optimieren.
Leistungen
Warum ist die trinova Liegenschaftsverwaltungen GmbH die richtige Verwalterin für Ihr Objekt?
Erreichbarkeit
Unser Büro ist von 9:00 bis 12:00 Uhr besetzt.
Gute Betriebsgröße
Professionalität ist ebenso gewährleistet wie Individualität! Außerdem die hohe Qualifikation unserer Mitarbeiter (Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Betriebswirt).
Hauseigene EDV
Flexible Gestaltung der Buchhaltung für Ihre Liegenschaft, dazu eine sehr einfache Rechnungsprüfung, da wir kontenorientiert arbeiten.
Sonderservice
z. B. Sondereigentumsverwaltung für Vermieter, Innovationen durch Einführung von Neuerungen rund um die Immobilie (z.B. Müllschleuse), Abrechnung und Einladung Eigentümerversammlung im ersten Halbjahr u.v.m.
Einen Einblick in unsere Arbeit bietet folgende Darstellung:
- Wirtschaftsplan,
- Hausgeldabrechnung,
- Eigentümerversammlung,
- Rundschreiben,
- Aushänge,
- Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage,
- Individuelle Leistungen, wie Beratung/Information,
- Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen.
- Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Preisanfragen, Ausschreibungen,
- Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle,
- Belegprüfung,
- Vorbereitung der Eigentümerversammlungen,
- Ortstermine,
- Beiratsgespräche,
- Korrespondenz und Verträge,
- Maßnahmen zur Erhaltung der Hausordnung,
- Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld.
Kaufmännische Leistungen
- Verbuchen sämtlicher Geldein- und Geldausgänge,
- Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen,
- Bearbeiten von Lastschriftbuchungen,
- Überwachen von Zahlungseingängen,
- Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand,
- Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten,
- Rechnungskontrollen,
- Anweisen und Veranlassen von Zahlungen,
- Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung,
- Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen,
- Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung,
- Erstellen der erforderlichen Meldungen an Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft,
- Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen,
- Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen,
- Veranlassen von Heizkostenabrechnungen,
- Erfassen von Verbrauchswerten (Heizöl, Wasser, Strom),
- Entsprechend Lohn-/Einkommenssteuer-/Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz.
Technische Leistungen
- Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln,
- Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen,
- Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister,
- Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen,
- Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen,
- Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz, Blitzschutzprüfungen,
- Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen,
- Vergeben/Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen,
- Beauftragen von Sachverständigen,
- Kennen und Beachten von z.B. DIN-Best., Landesbauordnung.
Allgemeine Leistungen
- Korrespondenz mit Eigentümern,
- Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten,
- Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung,
- Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft,
- Beraten von Eigentümern, Hausmeistern,
- Abschluss von Verträgen,
- Terminabstimmung, Saalbestellung,
- Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung,
- Erstellen der Beschlussniederschrift, einschl. Versenden an alle Eigentümer,
- Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen,
- Erstellen von Genehmigungen (Telefon, Veräußerungen),
- Ausbilden von eigenem Personal u. Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister),
- Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung,
- Kennen und Beachten von Zwangsversteigerungen, FGG, Konkursandrohung, Nachbarschaftsrecht
Quelle: Bundes-Fachverband Wohnungsverwalter e.V.
Verwaltung von Wohneigentum (WEG-Verwaltung)
Hierzu einige Beispiele aus unserer täglichen Praxis:
Abrechnung und Wirtschaftspläne werden zeitnah nach Ablauf des Geschäftsjahres, nicht nur für das laufende Jahr, sondern auch für das Folgejahr erstellt und aufgestellt, der Wirtschaftsplan wird unseren Eigentümern schon vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres zugestellt.
Beschlüsse werden baldmöglichst nach der Jahreshauptversammlung ausgeführt.
Die enge Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbeiräten und die laufende Zusendung von Informationen an die Verwaltungsbeiräte halten wir für unerlässlich. Für die Unterstützung der Verwaltungsarbeit durch den Beirat sind wir sehr dankbar und freuen uns über ein konstruktives Zusammenwirken von Beirat und Verwaltung zum Vorteil der Eigentümer.
Sanierungen, Instandhaltungen und Reparaturen werden mit meist alteingesessenen Handwerkerfirmen ausgeführt, deren Leistung und Qualität sich langfristig bewährt haben. Durch den stetigen Zuwachs von Verwaltungen kommt es jedoch auch immer wieder zu neuen Geschäftsbeziehungen. Selbstverständlich dürfen diese Handwerkerfirmen, die von der Verwaltung für die gemeinschaftlichen Belange beauftragt werden, auch von unseren Eigentümern in Anspruch genommen werden; holen Sie sich unsere Handwerkerempfehlung zu Ihrem Problem. Zur Durchführung größerer Sanierungsarbeiten sollte nach Beschlussfassung Fachpersonal wie z.B. Architekt oder Haustechniker hinzugezogen werden. Auch hier steht uns ein Kreis von hochqualifizierten Spezialisten zur Verfügung.
Hausmeister- und Reinigungsarbeiten zu veranlassen, gehört zu den Pflichten eines Verwalters. Gerne richten wir uns auch nach den mehrheitlichen Wünschen unserer Eigentümer.
Ob diese Arbeiten von Eigentümern oder Hausbewohnern, von haupt- oder nebenberuflichen Hausmeistern oder von Hausmeisterfirmen ausgeführt werden, sollte sich nicht zuletzt auch nach den wirtschaftlichen Interessen der Hausbewohner richten.
Gewährleistung Abnahme und Gewährleistung bei Gewerken sollten Hand in Hand gehen. Eine der verantwortungsvollsten Aufgaben von Verwaltern ist die „Gewährleistung von Gewährleistungen“. Ob bei Reparaturen oder Sanierungen nach VOB oder BGB oder bei Gewährleistungen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erstellung eines Gebäudes, immer ist der Verwalter verpflichtet, ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechend die Ansprüche der Eigentümergemeinschaften zu erfüllen und Gewährleistungen zu verwirklichen, soweit dies irgend möglich ist.
Zahlungssäumige Eigentümer – Für alle regelmäßig zahlenden Eigentümer kann ein „Nichtzahler“ zum Schreckensbild werden. Zur Beitreibung anstehender Hausgelder oder Sonderumlagen gibt es viele Möglichkeiten. Wir kennen „alle“ rechtlich durchsetzbaren Arten und ergreifen die jeweils nötige und richtige Maßnahme stets rasch nach Eintreten des Zahlungsverzuges. Unsere Verwaltungsbeiräte erhalten hierüber Information.
Versicherungsschäden – Ob Leitungswasser-, Sturm-, Brand- oder Haftpflichtschäden – wir sind versiert. Mit den Versicherungsgesellschaften haben wir optimale Schadenabwicklungen erarbeitet. Die Beseitigung der Schäden erfolgt unter Zuhilfenahme spezialisierter Handwerkerbetriebe die Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum und, soweit gewünscht, auch am Sondereigentum rasch beseitigen.
Dies sind selbstverständlich bei weitem nicht alle Leistungsgebiete, die wir betreuen, nicht zuletzt jedoch einige der Wichtigsten. Auf allen zur Wohnungseigentumsverwaltung nötigen Gebieten sind wir erfahren und stehen unseren Eigentümern mit unserem Wissen zur Verfügung.
Verwaltung von Sondereigentum
Für vermietende Eigentümer ist es hilfreich und zeitsparend, wenn die Verwaltung des Sondereigentums durch seinen Wohnungseigentumsverwalter erfolgt.
Wir kümmern uns um Ihre Immobilien nach ihren persönlichen Anforderungen.
Die Verwaltung des Sondereigentums umfasst:
- Mietinkasso
- einmal jährlich zu erstellende Umlagenabrechnung
- Anpassung der monatlichen Umlagenvorauszahlung
- Anpassung der Mieten
- Wohnungsabnahme und -übergabe
- Veranlassung der Neuvermietung
- Kündigung und Abschluss von Mietverhältnissen
- Veranlassen von Beitreibungsmaßnahmen bei Mietschulden
- Veranlassen von Räumungsklagen u.a. gerichtlicher Verfahren
Da die Verwaltung des Sondereigentums getrennt von der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erfolgen muss, sollte hierzu ein separater Vertrag abgeschlossen werden. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Verwaltung ihrer Wohnung.
Mietverwaltung
Für Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien ist es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll, wenn die Verwaltung der Anwesen durch einen professionellen Ansprechpartner erfolgt.
Die Verwaltung von Miet- und Gewerbeobjekten umfasst in der Regel:
- Mietinkasso mit monatlicher Abrechnung an den Eigentümer
- einmal jährlich zu erstellende Betriebskostenabrechnungen
- Anpassung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung
- Anpassung der Mieten
- Wohnungs- bzw. Objektabnahme und -übergabe
- Veranlassung der Neuvermietung
- Kündigung und Abschluss von Mietverhältnissen
- Veranlassen von Betreibungsmaßnahmen bei Mietschulden
- Veranlassen von Räumungsklagen u.a. gerichtlichen Verfahren
- Komplettbetreuung des Anwesens auch im technischen Bereich
- Sanierungen, Instandhaltungen und Reparaturen
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Verwaltung ihrer Immobilie.
Preise
Die angegebenen Preise sind Richtpreise, d.h. sie sind abhängig vom Zustand des Objektes und des Umfangs der Verwaltung. Eine Besichtigung der Immobilie ist im Vorfeld auf jeden Fall notwendig, so dass ein individuelles Angebot für Sie erstellt werden kann.
- bis 10 Wohneinheiten: 29,- bis 37,- € + MwSt. je Wohnungseinheit.
- von 11 bis 50 Wohneinheiten: 24,- bis 28,- € + MwSt. je Wohneinheit.
- von 51 Wohneinheiten: nach Absprache.
Partnerunternehmen

Wir nehmen uns Zeit für Sie … auch wenn Sie Ihre Bankgeschäfte bequem von zu Hause aus erledigen, können Sie bei der Volksbank Trier eG jederzeit auf die persönliche Beratung in der Geschäftsstelle vor Ort zurückgreifen: Internet wenn möglich – Beratung wenn nötig!
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